Hauptmenü

Kosmetika

Diverse Produkte dekorativer Kosmetik, Makeup, Lippenstifte, Lidschatten, , Mascara, Kosmetikpinsel, Nagellack
© ElenaVector44 - stock.adobe.com
Diverse Produkte dekorativer Kosmetik, Makeup, Lippenstifte, Lidschatten, , Mascara, Kosmetikpinsel, Nagellack
© ElenaVector44 - stock.adobe.com

Mitteilung über die Herstellung oder Einfuhr kosmetischer Mittel

Für die Inverkehrbringer kosmetischer Mittel gibt es gewisse Meldepflichten.
Wer im Inland kosmetische Mittel herstellt, hat gemäß § 3 Kosmetik-Verordnung vom 16. Juli 2014 der für die Überwachung zuständigen Behörde vor dem Inverkehrbringen den Ort der Herstellung anzuzeigen.

Werden kosmetische Mittel in die Europäische Union eingeführt, hat die für die Einfuhr verantwortliche Person vor deren erstmaliger Einfuhr den Ort, an dem kosmetische Mittel von ihm in den Geltungsbereich dieser Verordnung verbracht werden (Einfuhrort), der für die Überwachung zuständigen Behörde anzuzeigen.
Für Änderungen des angezeigten Herstellungs- oder Einfuhrortes gilt dies entsprechend.

Im Land Brandenburg ist die zuständige Behörde für die Entgegennahme von Mitteilungen über Orte der Herstellung sowie über Orte der erstmaligen Einfuhr kosmetischer Mittel das Landesamt für Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), Abteilung Verbraucherschutz, Dez. V 1.


Weitere Hinweise finden Sie im Merkblatt unter den Downloads für Hersteller bzw. Importeure kosmetischer Mittel.

Umfassende Hilfestellung und Hintergrundinformationen für die Erfüllung der Mitteilungspflicht und die Kennzeichnung von kosmetischen Mitteln bietet die Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL (siehe Link).

Für die Mitteilung über die Herstellung und Einfuhr kosmetischer Mittel kann das Anzeigeformular unter den Downloads verwendet werden.

Umfassende Hilfestellung und Hintergrundinformationen für die Erfüllung der Mitteilungspflicht und die Kennzeichnung von kosmetischen Mitteln bietet die Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL (siehe Link).

Für die Mitteilung über die Herstellung und Einfuhr kosmetischer Mittel kann das Anzeigeformular unter den Downloads verwendet werden.