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Wer wird überwacht?

Das Dezernat V5 Chemikaliensicherheit, chemikalienrechtliche Marktüberwachung des LAVG überwacht - im Rahmen seiner Zuständigkeit für das gesamte Land Brandenburg – das Inverkehrbringen und die Bereitstellung auf dem Markt von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen im Direkt- und Online-Handel insbesondere bei:

  • Herstellern
  • Importeuren
  • nachgeschalteten Anwendern, wie z. B. Formulierern, Groß- und Einzelhändlern
  • Privatpersonen