Höherer Masernimpfschutz nach Einführung des Masernschutzgesetzes bei Einschülerinnen und Einschülern im Land Brandenburg
Vor der Einführung von Masernimpfungen kam es alle 2–3 Jahre zu weltweiten Masernepidemien mit jährlich 2–3 Millionen Todesfällen. Die Ausbreitung der Krankheit hängt u. a. von der Immunität in der Bevölkerung ab. Ein effektiver Gemeinschaftsschutz (Herdenimmunität) wird erreicht, wenn mindestens 95 % der Bevölkerung gegen Masern immun sind, wodurch Infektionsketten schnell unterbrochen werden können (1).
Um diese hohe Impfquote zu sichern und insbesondere vulnerable Gruppen zu schützen, trat am 1. März 2020 in Deutschland das Masernschutzgesetz in Kraft. Es verpflichtet Kinder vor Eintritt in Kindergarten oder Schule sowie das dortige Personal, die empfohlenen Masernimpfungen nachzuweisen (2). Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) in zwei Dosen: die erste mit 11 Monaten, die zweite frühestens 4 Wochen später, meist mit 15 Monaten (3).
Für eine Betrachtung der Impfquoten im Land Brandenburg bieten sich die Daten der Schuleingangsuntersuchungen an, bei denen u. a. die Vollständigkeit des Impfschutzes durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Gesundheitsämter anhand der Angaben im Impfdokument erfasst wird. Bei den Schuleingangsuntersuchungen handelt es sich um eine Vollerhebung der Kinder, die im folgenden Schuljahr schulpflichtig werden. Die Mehrheit der Kinder ist zum Zeitpunkt der Untersuchung fünf oder sechs Jahre alt.
Gemäß den Zahlen der Schuleingangsuntersuchungen ist der Anteil der Kinder mit einer Immunisierung gegen Masern in den letzten 10 Jahren angestiegen. Dabei fand der größte Anstieg in den Jahren nach der Einführung des Masernschutzgesetzes 2020 statt. So stieg der Anteil der Einschüler/-innen, bei denen mindestens eine Impfung erfolgt ist um 0,9 Prozentpunkte von 98,7 % im Schuljahr 2019/20 auf 99,6 % im Schuljahr 2022/23. Der Anteil der Einschüler/-innen mit mindestens zwei Impfungen gegen Masern stieg von 95,5 % im Schuljahr 2019/2020 auf 97,9 % im Schuljahr 2023/2024. Ein Anstieg von 2,4 Prozentpunkten.
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