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Gesundheitsberichterstattung

© Jenny Sturm. Fotolia
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Die Gesundheitsberichterstattung (GBE) hat die Aufgabe die gesundheitliche Lage der Bevölkerung in Brandenburg zu beschreiben. Dies stellt eine der Hauptaufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes dar. Ein wesentliches Ziel der GBE ist es, gesundheitliche Risiken in der Bevölkerung zu identifizieren und Schwerpunkte für gesundheitspolitische Entscheidungsprozesse daraus abzuleiten.

Den gesetzlichen Rahmen bildet das Brandenburgische Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG), welches eine GBE auf Landesebene sowie auf kommunaler Ebene fordert. §9 des BbgGDG beschreibt, dass die GBE auf kommunaler und auf Landesebene die Grundlage für Gesundheitsplanung und Maßnahmendurchführung in der Gesundheitsförderung, Prävention und Versorgung bildet. Neben der Beobachtung und Bewertung gesundheitlicher Verhältnisse durch die Landkreise und kreisfreien Städte werden durch das LAVG Fachberichte zur gesundheitlichen Situation der Bevölkerung erstellt.

Schwerpunkte der GBE in Brandenburg ist vor allem die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, welches in §6 des Brandenburgische Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG) beschrieben ist. Die Grundlage für eine landesweite Berichterstattung stellen jährliche Datenerhebungen der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste und Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte dar.

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden jährlich auf der Gesundheitsplattform zur Verfügung gestellt. Des Weiteren werden auf dieser Datengrundlage Gesundheitsberichte erstellt, die für die Bewertung der Gesundheitszieleprozesse Relevanz haben. Diese sowie eine nähere Beschreibung derer finden Sie auf der Seite Gesundheitsberichte.