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Beglaubigung von Bescheinigungen zum Mitführen von Betäubungsmitteln im Reiseverkehr

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens oder in andere Länder kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten und durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit beglaubigten Bescheinigung erfolgen. Bitte beachten Sie stets die individuellen Einreisebestimmungen des gewählten Reiseziels. Sie benötigen für jedes Betäubungsmittel eine gesonderte Bescheinigung. Hierfür gibt es unterschiedliche Formulare.

Ärzte können die Informationen und Formulare beim

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Bundesopiumstelle - 
Kurt-Georg Kiesinger-Allee 3 
53175 Bonn

anfordern oder herunterladen.

Die Formulare sind, mit Originalunterschrift des Arztes versehen, in zweifacher Ausführung mindestens 2 Wochen vor Antritt der Reise im Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) Abteilung Gesundheit, Dezernat G3 unter der angegebenen Kontaktadresse einzureichen. Bitte nehmen Sie von persönlichen Besuchen abstand. Die Anträge werden registriert und geprüft bevor sie beschieden werden.

 Unvollständige oder zu spät eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Ordnungsgemäß eingereichte Anträge werden beglaubigt und im Original zurückgesandt. Zuständig ist das LAVG, wenn der verordnende Arzt seine Tätigkeit in Brandenburg ausübt!

Fachliche Informationen:

Rechtgrundlagen:

weitere Informationen: