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Interne Untersuchungsstelle im LAVG

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In der internen Untersuchungsstelle im LAVG sowie in Zusammenarbeit mit den Geräteuntersuchungsstellen anderer Länder werden Laborprüfungen veranlasst. Bei Mängeln wird auf deren Beseitigung hingewirkt und es können geeignete Maßnahmen (z. B. Inverkehrbringensverbote) angeordnet werden.

Von der im LAVG betriebenen internen Untersuchungsstelle können Prüfungen nach den europäischen Verordnungen zu Haushalts- und Bürogeräten (Leerlauf- und Schein-aus-Verluste), Ladegeräten und Netzteilen, Fernsehgeräten, elektrischen Einzelraumheizgeräten, PCs samt internen Computernetzteilen sowie Leuchtmitteln und Nassläufer-Umwälzpumpen durchgeführt werden.

Alle Prüfungen werden mit eigens im LAVG entwickelten Computerprogrammen gesteuert und erfolgen vollautomatisch – soweit das technisch möglich ist. Damit werden individuelle Fehler vermieden, die Reproduzierbarkeit der Prüfungen gewährleistet und gerichtsfeste Messergebnisse erzielt.


Weiterhin wird ein mobiler Messplatz betrieben. Mit diesem werden hauptsächlich Prüfungen vor Ort, z. B. in Zollabfertigungsstellen oder Lagern von Importeuren, durchgeführt.