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Ergonomie

Mann in Hemd hält Schild mit Schriftzug "Ergonomie" hoch.
© Coloures-Pic - stock.adobe.com
Mann in Hemd hält Schild mit Schriftzug "Ergonomie" hoch.
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Die menschengerechte Gestaltung der Arbeit gehört neben der Vermeidung von arbeitsbedingten Erkrankungen und Arbeitsunfällen zu den Grundpflichten des Arbeitgebers (§§ 3, 4 Arbeitsschutzgesetz).

Ergonomische Zusammenhänge müssen in folgenden, ganz unterschiedlichen Situationen berücksichtigt werden:

  • Werden Arbeitsmittel bereitgestellt, müssen sie für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet und bei bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheit gewährleistet sein. Dabei sind ergonomische Zusammenhänge zu berücksichtigen (§ 3 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung).

Zuständig für Fragen zur Ergonomie ist im Land Brandenburg das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG).

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