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Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)

Im Ergebnis einer schwierigen Diskussion zum Fortbestehen des Dualen Arbeitsschutzsystems in Deutschland ist von den Arbeits- und Sozialministern der Länder die Entscheidung getroffen worden, eine Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) zu begründen.

Ein Kernelement dieser Strategie besteht in der Entwicklung und Festlegung gemeinsamer Arbeitsschutzziele und prioritärer Handlungsfelder durch die drei Träger Bund, Länder und Unfallversicherungsträger.

Bundesweit erste Rahmenvereinbarung zur intensivierten Zusammenarbeit der staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Unfallversicherungsträger (UVT).

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  • GDA Orga

    Die Basis für sichere und gesunde Arbeitsplätze ist eine gut funktionierende betriebliche Arbeitsschutzorganisation. Erfahrungen mit betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) haben bestätigt, dass die Verbesserung der Qualität der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation die Wahrscheinlichkeit für Arbeitsunfälle deutlich reduziert. Die Arbeitsschutzorganisation ist aber nur dann wirksam, wenn wesentliche Elemente des Arbeitsschutzes selbstverständliche Bestandteile betrieblicher Prozesse und Entscheidungen sind, Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betrieblichen Organisationsstrukturen integriert sind. Der Umsetzungsstand in den Betrieben ist jedoch unterschiedlich und wesentlich von der Betriebsgröße abhängig. Während große Betriebe in der Regel einen Vorteil in der systematischen Durchführung des Arbeitsschutzes sehen, ist diese Thematik in kleinen und mittleren Betrieben (KMU) häufig noch nicht im ausreichenden Umfang ins Bewusstsein gerückt. Teilweise haben die Betriebe den Status ihrer Arbeitsschutzorganisation noch nicht mit den gesetzlichen Anforderungen abgeglichen oder der Status wird aufgrund der vermeintlich positiven betrieblichen Situation (z. B. wenig Arbeitsunfälle) als ausreichend erachtet. Eine weitere, essentielle Basis für sichere und gesunde Arbeitsplätze ist die Qualität der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (GB). Allerdings wird die Gefährdungsbeurteilung trotz klarer gesetzlicher Verpflichtung insbesondere in kleineren Betrieben noch nicht oder auch nicht in der erforderlichen Tiefe durchgeführt.

    Wesentliches Ziel von ORGA ist die Steigerung der Anzahl der Betriebe, die über eine effektive Arbeitsschutzorganisation und eine qualitativ hochwertige und aktuelle Gefährdungsbeurteilung verfügen, sowie die Steigerung der Anzahl der Betriebe, die ein von den Arbeitsschutzbehörden bzw. den Unfallversicherungsträgern auf der Basis des „Nationalen Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme“ anerkanntes betriebliches AMS eingeführt haben.

    Im Fokus der Besichtigungsaktivitäten nach der Pilotierung stehen insbesondere Betriebe ab 10 bis 250 Beschäftigte. Im Laufe der Besichtigungstätigkeit soll durch gezieltes Aufsichtshandeln und eindeutige Interventionsmaßnahmen die Anzahl der Betriebe erhöht werden, bei denen:

    • (sofern erforderlich) Arbeitgeberpflichten schriftlich übertragen wurden,
    • ein schriftlicher Bericht des Betriebsarztes vorliegt,
    • ein schriftlicher Bericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit vorliegt,
    • Arbeitgeber/Verantwortliche in den Prozess der GB integriert sind,
    • die Ermittlung psychischer Belastungen geregelt ist,
    • die Beschäftigten in die Organisation und den Prozess der GB einbezogen werden,
    • sich die Unterweisungen auf den Arbeitsplatz oder die Tätigkeit beziehen,
    • zusätzlich zur effektiven Arbeitsschutzorganisation gesundheitsförderliche Maßnahmen angeboten werden,
    • ein von den Arbeitsschutzbehörden bzw. den Unfallversicherungsträgern auf der Basis des „Nationalen Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme“ anerkanntes betriebliches AMS eingeführt werden soll.

    Als Begleitprozesse sind regionale Informationsveranstaltungen geplant. Weitere Fortbildungsseminare für betriebliche und außerbetriebliche Arbeitsschutzakteure, Kammern, Innungen sowie andere Interessengruppen werden zur Bekanntmachung des GDA-Arbeitsprogramms ORGA genutzt. Zur Vorbereitung auf die Betriebsbesichtigungen erhalten die Arbeitgeber die Möglichkeit, sich über das Onlinetool www.gda-orgacheck.de mit ausgewählten Inhalten der Betriebsbesichtigung vertraut zu machen.
    Im Rahmen von ORGA werden von 2014 – 2016 in Brandenburg insgesamt 726 Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten einbezogen. Die Besichtigung der Betriebe erfolgt grundsätzlich durch eine vollständige Systemkontrolle.

    Ansprechpartnerin in Brandenburg:
    Iris Eberth, MSGIV, Referat 15
    iris.eberth@msgiv.brandenburg.de

    Die Basis für sichere und gesunde Arbeitsplätze ist eine gut funktionierende betriebliche Arbeitsschutzorganisation. Erfahrungen mit betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) haben bestätigt, dass die Verbesserung der Qualität der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation die Wahrscheinlichkeit für Arbeitsunfälle deutlich reduziert. Die Arbeitsschutzorganisation ist aber nur dann wirksam, wenn wesentliche Elemente des Arbeitsschutzes selbstverständliche Bestandteile betrieblicher Prozesse und Entscheidungen sind, Sicherheit und Gesundheitsschutz in die betrieblichen Organisationsstrukturen integriert sind. Der Umsetzungsstand in den Betrieben ist jedoch unterschiedlich und wesentlich von der Betriebsgröße abhängig. Während große Betriebe in der Regel einen Vorteil in der systematischen Durchführung des Arbeitsschutzes sehen, ist diese Thematik in kleinen und mittleren Betrieben (KMU) häufig noch nicht im ausreichenden Umfang ins Bewusstsein gerückt. Teilweise haben die Betriebe den Status ihrer Arbeitsschutzorganisation noch nicht mit den gesetzlichen Anforderungen abgeglichen oder der Status wird aufgrund der vermeintlich positiven betrieblichen Situation (z. B. wenig Arbeitsunfälle) als ausreichend erachtet. Eine weitere, essentielle Basis für sichere und gesunde Arbeitsplätze ist die Qualität der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (GB). Allerdings wird die Gefährdungsbeurteilung trotz klarer gesetzlicher Verpflichtung insbesondere in kleineren Betrieben noch nicht oder auch nicht in der erforderlichen Tiefe durchgeführt.

    Wesentliches Ziel von ORGA ist die Steigerung der Anzahl der Betriebe, die über eine effektive Arbeitsschutzorganisation und eine qualitativ hochwertige und aktuelle Gefährdungsbeurteilung verfügen, sowie die Steigerung der Anzahl der Betriebe, die ein von den Arbeitsschutzbehörden bzw. den Unfallversicherungsträgern auf der Basis des „Nationalen Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme“ anerkanntes betriebliches AMS eingeführt haben.

    Im Fokus der Besichtigungsaktivitäten nach der Pilotierung stehen insbesondere Betriebe ab 10 bis 250 Beschäftigte. Im Laufe der Besichtigungstätigkeit soll durch gezieltes Aufsichtshandeln und eindeutige Interventionsmaßnahmen die Anzahl der Betriebe erhöht werden, bei denen:

    • (sofern erforderlich) Arbeitgeberpflichten schriftlich übertragen wurden,
    • ein schriftlicher Bericht des Betriebsarztes vorliegt,
    • ein schriftlicher Bericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit vorliegt,
    • Arbeitgeber/Verantwortliche in den Prozess der GB integriert sind,
    • die Ermittlung psychischer Belastungen geregelt ist,
    • die Beschäftigten in die Organisation und den Prozess der GB einbezogen werden,
    • sich die Unterweisungen auf den Arbeitsplatz oder die Tätigkeit beziehen,
    • zusätzlich zur effektiven Arbeitsschutzorganisation gesundheitsförderliche Maßnahmen angeboten werden,
    • ein von den Arbeitsschutzbehörden bzw. den Unfallversicherungsträgern auf der Basis des „Nationalen Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme“ anerkanntes betriebliches AMS eingeführt werden soll.

    Als Begleitprozesse sind regionale Informationsveranstaltungen geplant. Weitere Fortbildungsseminare für betriebliche und außerbetriebliche Arbeitsschutzakteure, Kammern, Innungen sowie andere Interessengruppen werden zur Bekanntmachung des GDA-Arbeitsprogramms ORGA genutzt. Zur Vorbereitung auf die Betriebsbesichtigungen erhalten die Arbeitgeber die Möglichkeit, sich über das Onlinetool www.gda-orgacheck.de mit ausgewählten Inhalten der Betriebsbesichtigung vertraut zu machen.
    Im Rahmen von ORGA werden von 2014 – 2016 in Brandenburg insgesamt 726 Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten einbezogen. Die Besichtigung der Betriebe erfolgt grundsätzlich durch eine vollständige Systemkontrolle.

    Ansprechpartnerin in Brandenburg:
    Iris Eberth, MSGIV, Referat 15
    iris.eberth@msgiv.brandenburg.de

  • GDA MSE

    Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes führen seit Jahren die Statistiken mit krankheitsbedingten Fehltagen an. Als besondere Gefährdungs- und Einflussfaktoren dieser Erkrankungen konnte ein ganzes Spektrum beruflicher Belastungen identifiziert werden, das von körperlich schwerer Arbeit über repetitive Belastung durch manuelle Arbeitsprozesse und andauerndem Arbeiten in Zwangshaltungen, bis Bewegungsmangel und/oder einseitigen Belastungen sowie Belastungen durch Ganzkörper- und Hand-Arm-Vibration reicht. Besonders gravierende, gesundheitliche Auswirkungen sind möglich, wenn diese körperlichen Belastungen mit hohen arbeitsbedingten psychischen Risikofaktoren wie z. B. Zeit- oder Leistungsdruck in Kombination mit eingeschränktem Handlungsspielraum einhergehen. Daten der Krankenkassen liefern seit 2010 differenziertere Informationen über die ausgeübte Tätigkeit und können Hinweise auf besonders belastete Berufsgruppen bzw. Schwerpunktbranchen geben.

    In Betrieben der Schwerpunktbranchen sollen die Präventionskultur entwickelt, Führungskräfte für Arbeits- und Gesundheitsschutz sensibilisiert und die Gesundheitskompetenz der Beschäftigten zur Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen gefördert werden. Der einzelne Betrieb wird u. a. angehalten, eine angemessene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die insbesondere physische und psychische Belastungen berücksichtigt. Er hat notwendige belastungsmindernde Maßnahmen umzusetzen und damit Arbeitsplätze und/oder Arbeitsabläufe ergonomischer zu gestalten. Sind entsprechende Vibrationsbelastungen und wesentlich erhöhte körperliche Belastungen unvermeidbar, muss arbeitsmedizinische Vorsorge organisiert werden. Beschäftigte mit hohen oder wesentlich erhöhten physischen Belastungen werden auf berufstypische Gesundheitsrisiken und gesundheitsgerechtes Verhalten hingewiesen. Sie erhalten und nutzen kontinuierlich Angebote zur Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen. Mit dem Online-Portal www.GDAbewegt.de wird eine über das Jahr 2018 hinaus bundesweit nutzbare Internetplattform geschaffen, in der alle Zielgruppen das für sie passende Produkt, die für sie nutzbaren Informationen zum Thema „Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen“ finden können.

    Das GDA-Arbeitsprogramm MSE ist branchenübergreifend angelegt und zielt insbesondere auf die Vermeidung bzw. Minderung von Fehlbelastungen in ausgewählten Schwerpunktbereichen. Es ist auf die Arbeitsbedingungen in kleinen und mittleren Betrieben fokussiert.

    Ansprechpartnerin in Brandenburg:
    Karin Schultz, LAVG, Dez. APSA
    karin.schultz@lavg.brandenburg.de

    Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes führen seit Jahren die Statistiken mit krankheitsbedingten Fehltagen an. Als besondere Gefährdungs- und Einflussfaktoren dieser Erkrankungen konnte ein ganzes Spektrum beruflicher Belastungen identifiziert werden, das von körperlich schwerer Arbeit über repetitive Belastung durch manuelle Arbeitsprozesse und andauerndem Arbeiten in Zwangshaltungen, bis Bewegungsmangel und/oder einseitigen Belastungen sowie Belastungen durch Ganzkörper- und Hand-Arm-Vibration reicht. Besonders gravierende, gesundheitliche Auswirkungen sind möglich, wenn diese körperlichen Belastungen mit hohen arbeitsbedingten psychischen Risikofaktoren wie z. B. Zeit- oder Leistungsdruck in Kombination mit eingeschränktem Handlungsspielraum einhergehen. Daten der Krankenkassen liefern seit 2010 differenziertere Informationen über die ausgeübte Tätigkeit und können Hinweise auf besonders belastete Berufsgruppen bzw. Schwerpunktbranchen geben.

    In Betrieben der Schwerpunktbranchen sollen die Präventionskultur entwickelt, Führungskräfte für Arbeits- und Gesundheitsschutz sensibilisiert und die Gesundheitskompetenz der Beschäftigten zur Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen gefördert werden. Der einzelne Betrieb wird u. a. angehalten, eine angemessene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die insbesondere physische und psychische Belastungen berücksichtigt. Er hat notwendige belastungsmindernde Maßnahmen umzusetzen und damit Arbeitsplätze und/oder Arbeitsabläufe ergonomischer zu gestalten. Sind entsprechende Vibrationsbelastungen und wesentlich erhöhte körperliche Belastungen unvermeidbar, muss arbeitsmedizinische Vorsorge organisiert werden. Beschäftigte mit hohen oder wesentlich erhöhten physischen Belastungen werden auf berufstypische Gesundheitsrisiken und gesundheitsgerechtes Verhalten hingewiesen. Sie erhalten und nutzen kontinuierlich Angebote zur Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen. Mit dem Online-Portal www.GDAbewegt.de wird eine über das Jahr 2018 hinaus bundesweit nutzbare Internetplattform geschaffen, in der alle Zielgruppen das für sie passende Produkt, die für sie nutzbaren Informationen zum Thema „Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen“ finden können.

    Das GDA-Arbeitsprogramm MSE ist branchenübergreifend angelegt und zielt insbesondere auf die Vermeidung bzw. Minderung von Fehlbelastungen in ausgewählten Schwerpunktbereichen. Es ist auf die Arbeitsbedingungen in kleinen und mittleren Betrieben fokussiert.

    Ansprechpartnerin in Brandenburg:
    Karin Schultz, LAVG, Dez. APSA
    karin.schultz@lavg.brandenburg.de

  • GDA Psyche

    Das Gesamtziel des GDA-Programms Psyche besteht in der flächendeckenden Umsetzung von Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit und zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen. Der Kernprozess des Programms widmet sich dabei drei Themenkomplexen:

    • der Durchführung und Umsetzung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung zu psychischer Belastung,
    • der Gestaltung der Arbeitszeit sowie
    • dem betrieblichen Umgang mit traumatisierenden Ereignissen.

    Neben Daten zur allgemeinen Arbeitsschutzorganisation wird in den Betrieben die Situation zu den genannten Schwerpunktthemen erfasst. Bei Bedarf schließt sich eine Beratung zum Umgang mit psychischer Belastung an.

    Es sind vorrangig Betriebe in der Größenordnung zwischen 20 und 500 Beschäftigten zu besichtigen und zu beraten. Spezielle Branchen sind bei dem Programm als Zielgruppe nicht vorgegeben. Es sollte sich jedoch möglichst um Bereiche handeln, in denen in ungünstigen Arbeitszeitmodellen (Schicht- und Nachtarbeit, Wochenenddienste, geteilte Dienste) gearbeitet wird bzw. wo erhöhte Risiken traumatisierender Ereignisse (Unfälle, Überfälle, Konflikte) vorliegen. Die Aufsichtsbeamtinnen und -beamten des LAVG entschieden sich für Besichtigungen im Einzelhandel, in Beherbergungsstätten, bei Wach- und Sicherheitsdiensten, bei der Gebäudereinigung, in der öffentlichen Verwaltung und im Gesundheitswesen.

    Umsetzungsvereinbarung zur Durchführung des GDA-Programms PSYCHE
    "Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen" (PSYCHE)

    Ansprechpartnerin in Brandenburg:
    Sabine Mühlbach, LAVG, Dezernat AGA
    sabine.muehlbach@lavg.brandenburg.de

    Das Gesamtziel des GDA-Programms Psyche besteht in der flächendeckenden Umsetzung von Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit und zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen. Der Kernprozess des Programms widmet sich dabei drei Themenkomplexen:

    • der Durchführung und Umsetzung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung zu psychischer Belastung,
    • der Gestaltung der Arbeitszeit sowie
    • dem betrieblichen Umgang mit traumatisierenden Ereignissen.

    Neben Daten zur allgemeinen Arbeitsschutzorganisation wird in den Betrieben die Situation zu den genannten Schwerpunktthemen erfasst. Bei Bedarf schließt sich eine Beratung zum Umgang mit psychischer Belastung an.

    Es sind vorrangig Betriebe in der Größenordnung zwischen 20 und 500 Beschäftigten zu besichtigen und zu beraten. Spezielle Branchen sind bei dem Programm als Zielgruppe nicht vorgegeben. Es sollte sich jedoch möglichst um Bereiche handeln, in denen in ungünstigen Arbeitszeitmodellen (Schicht- und Nachtarbeit, Wochenenddienste, geteilte Dienste) gearbeitet wird bzw. wo erhöhte Risiken traumatisierender Ereignisse (Unfälle, Überfälle, Konflikte) vorliegen. Die Aufsichtsbeamtinnen und -beamten des LAVG entschieden sich für Besichtigungen im Einzelhandel, in Beherbergungsstätten, bei Wach- und Sicherheitsdiensten, bei der Gebäudereinigung, in der öffentlichen Verwaltung und im Gesundheitswesen.

    Umsetzungsvereinbarung zur Durchführung des GDA-Programms PSYCHE
    "Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen" (PSYCHE)

    Ansprechpartnerin in Brandenburg:
    Sabine Mühlbach, LAVG, Dezernat AGA
    sabine.muehlbach@lavg.brandenburg.de